Das Landesarchiv Berlin informiert: Ab sofort können Register, Sammelakten und Namensverzeichnisse der Berliner Standesämter im Landesarchiv Berlin genutzt werden. Aufgrund einer im Januar 2009 in Kraft getretenen Novellierung des deutschen Personenstandsrechts sind Geburten, Heirats- und Sterberegister nur noch zeitlich begrenzt fortzuschreiben und werden nach Schließung – entsprechend den in den einzelnen Bundesländern gültigen archivgesetzlichen Bestimmungen – für Forschungsinteressen und andere öffentliche Zwecke zugänglich. Hier gehts zur Standesamtsabfrage: http://landesarchiv-berlin.de/labsa/show/index.php Bestandslage Die Berliner Überlieferung von Personenstandsunterlagen weist verschiedene historisch begründete Besonderheiten auf. Die Evakuierung von Registerbeständen in den letzten Jahren des Zweiten Weltkrieges und die in den Nachkriegsjahren einsetzende administrative Spaltung der Stadt führten zu einer Zersplitterung und Vervielfachung der Registerführung. So wurden im Westteil der Stadt Zweitbücher zu Erstbüchern umgewidmet, da die ursprünglichen Erstbücher nicht mehr greifbar waren. Neue Zweitbücher wurden angelegt. Gleichzeitig wurden im Ostteil der Stadt die dort lagernden Bücher aus dem Westteil gelegentlich noch fortgeschrieben und ergänzt. Dort wurden allerdings entsprechend dem in der DDR gültigen Personenstandsrecht Zweitregister und Sammelakten nicht mehr geführt und zu großen Teilen vorschriftsmäßig vernichtet. Anfang der 1990er Jahre gelangten die Bücher wieder an die ursprünglich zuständigen Ämter, so dass es dort nun sowohl umgewidmete wie auch zurückgeführte Erstregister gibt. Die zwischenzeitlich angelegten Beischreibungen [...]
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